AGB lilaleone.ch und Ihre möglichen Fragen an lilaleone

Wieviel Platz wird benötigt?

Das komplette Mobiliar sowie die benötigten Arbeitsutensilien bringt lilaleone selber mit. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer lediglich Folgendes zur Verfügung stellen :

  • freie und helle Arbeitsfläche für den Stand (ca. 3 x 3 m wären ideal)
  • bei Regen, Wind, Kälte oder Hitze einen Pavillon / Dach

Ab welchem Alter kann man die Kinder schminken?

Grundsätzlich gilt bei allen Farben, dass Kinder unter 3 Jahren noch nicht geschminkt werden dürfen. Die Haut hat noch keine Hautschutzbarriere gebildet und es kann zu Hautausschlägen oder Irritationen führen. Auch kann die Haut von Kleinkindern Fremdstoffe nicht so gut abbauen. Deshalb sollte man die Kleinsten nicht grossflächig schminken – höchstens ein zartes Blümchen oder ein paar Tupfer auf die Wange, das geht.

Gibt es auch Spezialeffekte?

Kleine Feen lieben Lippenstift (wird mit Wattestäbchen aufgetragen) oder Strasssteine zum Aufkleben. Diese sorgen für einen glänzenden Look. Es können auch Blings zum Einsatz kommen.

Ist Kinderschminken gleichzeitig auch eine Kinderbetreuung?

Nein. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt zu jeder Zeit bei den Eltern oder der Aufsichtsperson. Dies gilt auch beim Anstehen zum Kinderschminken. Für verschmutzte Kleidung übernehme ich keine Haftung.

Mögen alle Kinder das Schminken?

Nein, und man sollte auch keinen Druck ausüben. Wenn die Kleinen wirklich Lust auf das Schminken haben, können sie ziemlich lange still sitzen. Umgekehrt ist schon eine Minute zu viel.

Welche Tipps gibt es beim Abschminken zu beachten?

Wasserlösliche Schminkfarbe lässt sich mit einem Lappen, einem Schwämmchen oder Watte und Wasser und Seife einfach und sanft entfernen. Und natürlich gilt: Augen zu beim Abschminken. Einige Farbspuren können nach dem Waschen für kurze Zeit zurückbleiben.

Fotoverwendung

Ich bitte die Eltern der Kinder um Ihre Zustimmung, welche jeweils schriftlich bestätigt werden muss. Diese Fotos, welche für lilaleone.ch gemacht werden, dürfen veröffentlicht werden, wenn das Einverständnis der Eltern mit einer Unterschrift bestätigt wurde. Sobald die Fotos für Werbezwecke wie Social-Media verwendet werden, müssen diese mit lilaleone.ch in Verbindung gebracht werden,

Werbung

lilaleone.ch ist es erlaubt Werbung zu machen, sei es über Kleidung, Banner, Flyer oder Visitenkarten.

Wie kann ich bezahlen?

Die Bezahlung ist entweder mit Twint, in Bar oder mit Rechnung möglich. Diese ist nach Ausführung des Auftrages innert 10 Tagen fällig.

Was ist bei einem Vertragsrücktritt/ einer Kündigung zu Beachten?

Stornogebühren wie folgt: 25 % bis 30 Tage vor dem Anlass, 50 % zwischen 29-8 Tage vor dem Anlass, 75 % ab 7 Tage vor dem Anlass. Bei ausserordentlichen Gründen wie z.B. witerungsbedingt, krankheitsbedingt ist eine Kündigung des Vertrages für beide Parteien zulässig. Es sind aber die oben genannten Stornogebühren zu bezahlen.

Sollte lilaleone.ch aus unerwarteten Gründen (gesundheitlich, familiär etc,) Ihren Buchungstermin nicht wahrnehmen können, bin ich bemüht einen fachlich kompetenten Ersatz zu finden. Dies wird allerdings nicht garaniert. Es können keine Entschädigungen geltend gemacht werden.

 

In seltenen Fällen können alle Kosmetika allergische Reaktionen auslösen. Es liegt im Ermessen der erwachsenen Begleitperson, ob das Kind geschminkt werden darf.
Jede Haftung und Verantwortung wird dazu von lilaleone abgelehnt.